Unlängst hatte meine Frau Kontakt in einem Forum zu einer Taiwanerin, die irgendwie mit Deutschland verbandelt ist. Ihre Theorien, welche Vorteile man hinsichtlich Kindergeld, Staatsbürgerschaft und Schulgeld erlangen könnte veranlassten mich zu neuerlicher Recherche. Hier Theorie und Tatsachen gegenübergestellt. Wer besseres weiß, ist natürlich aufgerufen, dass in den Kommentaren anzugeben, danke.
These 1: Man kann immer Kindergeld in Deutschland bekommen, auch wenn man dort gar nicht lebt.
Tatsachen laut meiner Recherche: Jein. Um in Deutschland Kindergeld für ein nicht in Deutschland wohnhaftes (nicht dort gemeldetes) Kind zu bekommen, muss das Kind meines Wissens nach im Ausland eine gemeinsame Wohnung mit den Eltern bewohnen und ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig sein ODER dort gemeldet sein ODER dort seinen Lebensmittelpunkt haben.
Da ich seit 2016 in Deutschland wieder gemeldet und ein paar Monate im Jahr dort bin und mit Junior und Frau sonst in Taiwan lebe, besteht also die Möglichkeit von Kindergeld, auch wenn ich mir nicht sicher bin. Ich hatte den Antrag ohnehin schon länger liegen und habe ihn nun mit wahrheitsgemäßen Angaben ausgefüllt. Gemeint ist hier nicht dem Amt vorzutäuschen, Junior würde in Deutschland leben. Auslandsdeutsche machen so etwas öfter mal, ich aber nicht.
These 2: Als Taiwaner(in) kann man immer auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, obwohl man die taiwanische behält.
Tatsachen laut meiner Recherche: Nein mit Tendenz zum Jein. Grundsätzlich verlangt die Bundesrepublik Deutschland von einem (etwa durch Heirat/Zuzug und langes Leben im Land) die deutsche Staatsbürgerschaft annehmenden Ausländer die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft. Auch wenn die Republik China alias Taiwan nicht offiziell diplomatisch anerkannt wird, ändert das nichts an diesem Umstand. Allerdings gibt es Fälle, wo die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist. Sowieso bei Nachkommen von Deutschen und Ausländern ab Geburt, siehe hier im Blog. Und abgesehen davon in Fällen, indem dem Ausländer (a) bei Aufgabe seiner alten Staatsbürgerschaft unzumutbare Nachteile drohen oder (b) der alte Staat nicht kooperativ ist und die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft verweigert oder bis (mindestens?) zwei Jahre hintertreibt. Ausdrücklich meint Fall (a) NICHT die normalen Nacheile einer Staatsbürgerschaftsaufgabe, etwa nicht mehr wählen zu können.
Ich denke nicht, dass (a) oder (b) auf Taiwan zutreffen. Man könnte aber sicher einen Fall konstruieren, bei dem die Beibehaltung der taiwanischen (R.O.C.) Staatsbürgerschaft erlaubt würde, etwa wenn ein patriotischer Vater der Tochter bei Aufgabe der Staatsbürgerschaft mit Enterbung drohen würde. Das ist von mir spekuliert.
UPDATE: Siehe Kommentare: Taiwan diskriminiert Ausländer bei einigen Regelungen, etwa der Beamtenrente (hier bekommen Ausländer nur geringe Einmalzahlung statt monatl. Rente). Das wäre dann sicher ein gravierender Nachteil, dass man auch die R.O.C. (Taiwan)-Staatsbürgerschaft behalten könnte.
Sollte der taiwanische Staat eigenen Staatsbürgern tatsächlich die R.O.C.-Staatsbürgerschaft automatisch zurückgeben, wenn sie diese zur Erlangung der deutschen oder einer anderen abgelegt haben (lt. Kommentaren ist das möglicherweise so), dann könnten sie auch nach deutschem Recht beide behalten. Nur wenn diese neu beantragt werden müsste ginge das nach deutschem Staatsbürgerschaftsrecht nicht. EDIT: Siehe Kommentare unten. Unklar ist, wie das Neubeantragen des taiwanischen Passes (i.S. des Papierdokuments) von Deutschland aus gesehen würde und ob es zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit führen könnte. Don't try this at home ohne rechtliche oder anderweitig kompetente Beratung!
These 3: Der deutsche Staats erstattet das (horrende) Schulgeld für die deutschen Auslandsschulen.
Tatsachen laut meiner Recherche: Absolut nicht. Wer da einen Kniff kennt, teilt ihn mir bitte mit und bereitet sich auf ein Geschenkpaket von Ludigel per Post vor.
UPDATE: Kindergeldantrag abgelehnt mit der (ungefähren) Begründung ich würde weder in Deutschland Wohnsitz haben (falsch, bin seit Dez. 2016 amtl. gemeldet) oder steuerpflichtig sein (falsch denke ich, denn meine Bank geht jedenfalls davon aus dass ich mit Meldeadresse in Deutschland auch steuerpflichtig bin, ich ebenfalls). Werde also später Einspruch erheben und Meldebescheinigung und (die noch zu holende) Steuerkarte beilegen.
UPDATE 2: Siehe Fallbeispiele hier im neuen Artikel: http://osttellerrand.blogspot.tw/2017/11/kindergeld.html
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Freitag, Oktober 20, 2017
Montag, Februar 17, 2014
Staatsbürgerschaft: Kinder von Taiwanern und Deutschen (Update)
Ein paar Notizen, weil man hier viel Falsches liest
Kinder von Deutschen Staatsbürgern sind automatisch Deutsche, ein einfacher Antrag bei der deutschen Botschaft respektive Vertretung (im Falle von Taiwan das Deutsche Institut) genügt. Das ist unabhängig davon, ob das Kind noch eine andere Staatsbürgerschaft von Geburt an hat, etwa die der Republik China alias Taiwan. Die Republik China (Taiwan) handhabt es genauso. Folglich ist das Kind eines deutschen und eines taiwanischen Staatsbürgers also automatisch Deutscher - und auch Bürger der Republik China/Taiwan.
Geburtsanzeige und Passbeantragung macht man am Besten in einem Schritt beim Deutschen Institut Taipei.
Es gibt KEIN Verbot einer doppelten Staatsbürgerschaft in diesem Fall und das Kind muss sich NICHT irgendwann entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es haben will, es hat BEIDE.
Lediglich wenn die Eltern für das Kind eine nicht automatisch von Geburt an zustehende Staatsangehörigkeit beantragen würden, etwa gleich nach der Geburt die Kanadische, weil die Eltern nach Kanada umsiedeln wollen, könnte die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gehen. So hat es uns jemand auf dem Deutschen Institut mal erklärt - hier bin ich aber kein Experte und Betroffene sollten sich genauer erkundigen.
Achtung:
Deutsche, die*** selbst nicht in Deutschland geboren sind (also etwa das Kind eines Deutschen und einer Taiwanerin mit Geburtsort Taipei) haben (seit einer Gesetzesnovelle vom 01.01.2000 - Edit) maximal ein Jahr Zeit, ihre Kinder als Deutsche anzumelden (damit sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten), sonst ist der Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit erloschen!
Beispiel: Otto Meier (Deutscher, in Deutschland geboren) und Fanny Low (Taiwanerin) bekommen ein Kind - und zwar in Taiwan. Das Kind Elvira Low-Meier ist ohne Frist bei der Geburtsbeurkundung Deutsche und lebt nun wiederum in Taiwan, heiratet den Taiwaner Adam Chen. Ihr gemeinsames Kind, John Chen, hat nun nur dann Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Elvira Low-Meier binnen eines Jahres den entsprechenden Antrag bei der deutschen Vertretung stellt.
Altes Recht der Republik China:
Vor einer Gesetzesnovelle der Republik China / Taiwan (Edit: auch im Jahre 2000, siehe Link unten für Details der Regelung!) wurden nur Kinder von männlichen Taiwanern automatisch Taiwaner. Hatte eine Taiwanerin einen Ausländer geheiratet war das (wohl) nicht der Fall. Heute können auch Taiwanerinnen genau wie Taiwaner die Staatsbürgerschaft vererben! Da taiwanische Beamte manchmal noch ältere Regelungen anwenden, besteht eine gewisse theoretische Gefahr, dass dem Kind einer Taiwanerin und eines Ausländers die Staatsbürgerschaft der Republik China / Taiwan nicht zugestanden wird, wenn das Paar etwa außerhalb Taiwans lebt oder eine geringe Bindung zu Taiwan angenommen wird. Meine Frau hatte mir jedenfalls eingeschärft im Zweifelsfall meine Verbundenheit zu Taiwan zu betonen, sollten mich Beamte danach fragen - was allerdings nie geschehen ist.
Formularkrieg
Immer mal wieder liest man, dass Deutsche den Sinn der vom Deutschen Institut Taipei verlangten beizubringenden Bescheinigungen oder Amtsvorgänge in Zweifel ziehen und über Friktionen mit dem Vertretungspersonal bei dieser Diskussion berichten. Mein Tipp: Vorgeschriebene Prozeduren zu hinterfragen bringt gar nichts, man muss einfach genau das tun, was das freundliche Personal der Vertretung verlangt, dann geht alles reibungslos über die Bühne. Es ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland die Republik China / Taiwan diplomatisch nicht anerkennt und deshalb der Antragsweg mit zusätzlichen Bescheinigungen gespickt ist. Dies betrifft aber eher die Heirat, nicht die Geburtsanzeige und Passbeantragung.
Deutsche Geburtsurkunde
Bei Geburtsanzeige und Passbeantragung haben wir auch gleich eine deutsche Geburtsurkunde für Junior beantragt. Für diese ist dann das Standesamt Berlin I zuständig und leider ist die Bearbeitungszeit episch lang. Im Jahre 2011 haben wir diese beantragt und heute im Februar 2014 immer noch nicht erhalten.
Wehrdienst
Leistet ein Deutscher mit doppelter Staatsbürgerschaft Wehrdienst für einen fremden Staat, dessen Staatsbürgerschaft er auch besitzt, verliert er automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit - es gibt nur wenige Ausnahmeländer wo das nicht passiert (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html). Gemeinsame Kinder von Deutschen und Taiwanern mit beiden Pässen müssen also den taiwanischen Militärdienst vermeiden (der Wehrdienst wird ohnehin abgeschafft in Taiwan nach derzeitiger Lage).
*** Wer vor dem Stichtag der Gesetzesnovelle, 01.01.2000 geboren ist, ist nicht betroffen, selbst wenn er im Ausland geboren wurde.
Nähere Info Deutschland:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
Nähere Info Taiwan: http://en.wikipedia.org/wiki/Nationality_Law_of_the_Republic_of_China
Kinder von Deutschen Staatsbürgern sind automatisch Deutsche, ein einfacher Antrag bei der deutschen Botschaft respektive Vertretung (im Falle von Taiwan das Deutsche Institut) genügt. Das ist unabhängig davon, ob das Kind noch eine andere Staatsbürgerschaft von Geburt an hat, etwa die der Republik China alias Taiwan. Die Republik China (Taiwan) handhabt es genauso. Folglich ist das Kind eines deutschen und eines taiwanischen Staatsbürgers also automatisch Deutscher - und auch Bürger der Republik China/Taiwan.
Geburtsanzeige und Passbeantragung macht man am Besten in einem Schritt beim Deutschen Institut Taipei.
Es gibt KEIN Verbot einer doppelten Staatsbürgerschaft in diesem Fall und das Kind muss sich NICHT irgendwann entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es haben will, es hat BEIDE.
Lediglich wenn die Eltern für das Kind eine nicht automatisch von Geburt an zustehende Staatsangehörigkeit beantragen würden, etwa gleich nach der Geburt die Kanadische, weil die Eltern nach Kanada umsiedeln wollen, könnte die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gehen. So hat es uns jemand auf dem Deutschen Institut mal erklärt - hier bin ich aber kein Experte und Betroffene sollten sich genauer erkundigen.
Achtung:
Deutsche, die*** selbst nicht in Deutschland geboren sind (also etwa das Kind eines Deutschen und einer Taiwanerin mit Geburtsort Taipei) haben (seit einer Gesetzesnovelle vom 01.01.2000 - Edit) maximal ein Jahr Zeit, ihre Kinder als Deutsche anzumelden (damit sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten), sonst ist der Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit erloschen!
Beispiel: Otto Meier (Deutscher, in Deutschland geboren) und Fanny Low (Taiwanerin) bekommen ein Kind - und zwar in Taiwan. Das Kind Elvira Low-Meier ist ohne Frist bei der Geburtsbeurkundung Deutsche und lebt nun wiederum in Taiwan, heiratet den Taiwaner Adam Chen. Ihr gemeinsames Kind, John Chen, hat nun nur dann Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Elvira Low-Meier binnen eines Jahres den entsprechenden Antrag bei der deutschen Vertretung stellt.
Altes Recht der Republik China:
Vor einer Gesetzesnovelle der Republik China / Taiwan (Edit: auch im Jahre 2000, siehe Link unten für Details der Regelung!) wurden nur Kinder von männlichen Taiwanern automatisch Taiwaner. Hatte eine Taiwanerin einen Ausländer geheiratet war das (wohl) nicht der Fall. Heute können auch Taiwanerinnen genau wie Taiwaner die Staatsbürgerschaft vererben! Da taiwanische Beamte manchmal noch ältere Regelungen anwenden, besteht eine gewisse theoretische Gefahr, dass dem Kind einer Taiwanerin und eines Ausländers die Staatsbürgerschaft der Republik China / Taiwan nicht zugestanden wird, wenn das Paar etwa außerhalb Taiwans lebt oder eine geringe Bindung zu Taiwan angenommen wird. Meine Frau hatte mir jedenfalls eingeschärft im Zweifelsfall meine Verbundenheit zu Taiwan zu betonen, sollten mich Beamte danach fragen - was allerdings nie geschehen ist.
Formularkrieg
Immer mal wieder liest man, dass Deutsche den Sinn der vom Deutschen Institut Taipei verlangten beizubringenden Bescheinigungen oder Amtsvorgänge in Zweifel ziehen und über Friktionen mit dem Vertretungspersonal bei dieser Diskussion berichten. Mein Tipp: Vorgeschriebene Prozeduren zu hinterfragen bringt gar nichts, man muss einfach genau das tun, was das freundliche Personal der Vertretung verlangt, dann geht alles reibungslos über die Bühne. Es ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland die Republik China / Taiwan diplomatisch nicht anerkennt und deshalb der Antragsweg mit zusätzlichen Bescheinigungen gespickt ist. Dies betrifft aber eher die Heirat, nicht die Geburtsanzeige und Passbeantragung.
Deutsche Geburtsurkunde
Bei Geburtsanzeige und Passbeantragung haben wir auch gleich eine deutsche Geburtsurkunde für Junior beantragt. Für diese ist dann das Standesamt Berlin I zuständig und leider ist die Bearbeitungszeit episch lang. Im Jahre 2011 haben wir diese beantragt und heute im Februar 2014 immer noch nicht erhalten.
Wehrdienst
Leistet ein Deutscher mit doppelter Staatsbürgerschaft Wehrdienst für einen fremden Staat, dessen Staatsbürgerschaft er auch besitzt, verliert er automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit - es gibt nur wenige Ausnahmeländer wo das nicht passiert (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html). Gemeinsame Kinder von Deutschen und Taiwanern mit beiden Pässen müssen also den taiwanischen Militärdienst vermeiden (der Wehrdienst wird ohnehin abgeschafft in Taiwan nach derzeitiger Lage).
*** Wer vor dem Stichtag der Gesetzesnovelle, 01.01.2000 geboren ist, ist nicht betroffen, selbst wenn er im Ausland geboren wurde.
Nähere Info Deutschland:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
Nähere Info Taiwan: http://en.wikipedia.org/wiki/Nationality_Law_of_the_Republic_of_China
Dienstag, September 11, 2012
Wie man Nachwuchs bei Deutscher Vetretung anmeldet
Auf Anfrage hier das rohe Posting meiner Notizen, die ich zur Geburtsanmeldung und Passbeantragung gemacht habe (in Taipei, das Deutsche Institut erledigt das):
First step is the birth declaration.
This will give child German birth certificate.
German passport is next step after that.
For birth declaration we need:
- Taiwan household register excerpt for child (official copy)
Important: in the column "English name" it should say:
(Namen geändert)
Chen, Wing-Wang (Klaus Meier)
- Birth declaration of hospital
- Passport of parents
- Household register excerpt for parents OR alternatively marriage certificate (one is enough)
- Birth certificate of parents (for mother this is household register excerpt, my copy needs stamp by local German Family register aka Standesamt)
Den Pass haben wir gleich mit beantragt und nach drei Monaten bekommen. Auf die deutsche Geburtsurkunde warten wir noch heute, die soll jetzt 1 Jahr lang dauern.
Die Passbeantragung brauchte das Ausfüllen von zwei oder drei weiteren Formularen aber (denke ich) keine weiteren Unterlagen.
Näheres hier bei Deutschen Institut:
http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/04-Service/Konsularischer__Service/Seite__Geburtsanzeige.html
Geht alles reibungslos und Filius bekommt dann von den Taiwanern den Pass der R.O.C/Taiwan und von Deutschland den deutschen.
Wir haben englische Unterlagen verwenden dürfen. Frau musste ihre Unterlagen von einem "Gerichtsnotar" beglaubigen und Abstempeln lassen,
Das Deutsche Institut empfiehlt eine Legalisierung der taiwanischen Unterlagen, um Probleme mit deutschen Standesämtern (Berlin I i.d.R.) zu vermeiden, hatten wir gemacht, kostet etwas extra. Siehe auch Weblink.
Zitat:
Ob für die taiwanischen Urkunden eine Legalisation erforderlich ist, entscheidet das zuständige Standesamt. Da in der Regel die deutschen Standesämter auf einer Legalisation bestehen, rät das Deutsche Institut deshalb zur Legalisation der taiwanischen Urkunden bei Abgabe der Geburtsanzeige im Deutschen Institut, um Rückfragen durch das Standesamt etc. zu vermeiden.
Chinesische Dokumente sollte man nicht verwenden, sonst muss man (beglaubigt?) übersetzen:
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich allen fremdsprachigen – außer englischsprachigen - Urkunden und Dokumenten mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.
First step is the birth declaration.
This will give child German birth certificate.
German passport is next step after that.
For birth declaration we need:
- Taiwan household register excerpt for child (official copy)
Important: in the column "English name" it should say:
(Namen geändert)
Chen, Wing-Wang (Klaus Meier)
- Birth declaration of hospital
- Passport of parents
- Household register excerpt for parents OR alternatively marriage certificate (one is enough)
- Birth certificate of parents (for mother this is household register excerpt, my copy needs stamp by local German Family register aka Standesamt)
Den Pass haben wir gleich mit beantragt und nach drei Monaten bekommen. Auf die deutsche Geburtsurkunde warten wir noch heute, die soll jetzt 1 Jahr lang dauern.
Die Passbeantragung brauchte das Ausfüllen von zwei oder drei weiteren Formularen aber (denke ich) keine weiteren Unterlagen.
Näheres hier bei Deutschen Institut:
http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/04-Service/Konsularischer__Service/Seite__Geburtsanzeige.html
Geht alles reibungslos und Filius bekommt dann von den Taiwanern den Pass der R.O.C/Taiwan und von Deutschland den deutschen.
Wir haben englische Unterlagen verwenden dürfen. Frau musste ihre Unterlagen von einem "Gerichtsnotar" beglaubigen und Abstempeln lassen,
Das Deutsche Institut empfiehlt eine Legalisierung der taiwanischen Unterlagen, um Probleme mit deutschen Standesämtern (Berlin I i.d.R.) zu vermeiden, hatten wir gemacht, kostet etwas extra. Siehe auch Weblink.
Zitat:
Ob für die taiwanischen Urkunden eine Legalisation erforderlich ist, entscheidet das zuständige Standesamt. Da in der Regel die deutschen Standesämter auf einer Legalisation bestehen, rät das Deutsche Institut deshalb zur Legalisation der taiwanischen Urkunden bei Abgabe der Geburtsanzeige im Deutschen Institut, um Rückfragen durch das Standesamt etc. zu vermeiden.
Chinesische Dokumente sollte man nicht verwenden, sonst muss man (beglaubigt?) übersetzen:
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich allen fremdsprachigen – außer englischsprachigen - Urkunden und Dokumenten mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.
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