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Freitag, November 10, 2017

Kindergeld... (Update)

Ludigel stellt Kindergeldantrag. Wird natürlich abgelehnt

OK, viele bekommen heute deutsche Sozialleistungen ohne je einen Cent eingezahlt zu haben. Es claro. Wenn ich nun aber einen Wohnsitz in Deutschland anmelde (Ende letzten Jahres gemacht) und mir Juniors deutsche Auslandsschule in Taiwan die Haare vom Kopf frisst, wird mein Antrag auf Kindergeld natürlich abgelehnt. Hatte ich auch nicht anders erwartet. Ich werde allerdings Einspruch erheben, denn die Ablehnung sagt:

a) (Ich müsse einen Wohnsitz in D haben ODER in D steuerpflichtig sein) UND (mit Junior im Ausland in gemeinsamer Wohnung leben) 
um Kindergeld zu bekommen.

b) Ich würde weder in D einen Wohnsitz haben noch dort steuerpflichtig sein.

Meiner Kenntnis nach ist (a) korrekt und daher müsste ich Kindergeld bekommen, denn ich erfülle sogar alle zwei Voraussetzungen vor dem UND und die dahinter auch noch.

- Ich bin seit Dez. 2016 in Deutschland gemeldet. Ich bewohne das Einfamilienhaus zu 1/4 räumlich und zu etwa 1/4 des Jahres zeitlich. Und habe 1/4 Eigentum daran.
- Daraus müsste sich die deutsche Steuerpflicht ergeben, auch wenn mein Taiwangehalt korrekt nach Deutsch-Taiwanischem Doppelbesteuerungsabkommen in Taiwan versteuert werden müsste.

Wenn die Kindergeldkasse also ablehnen will, bräuchten sie schon eine andere Begründung. Ich werde daher Einspruch erheben und Meldebescheinung aus Heimatstadt in D und (die wohl noch zu beantragende Steuerkarte) in Kopie belegen (Steuernummer habe ich natürlich schon).

Mal gucken wie es weiter geht.

INFO: Keinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland hat etwa, wer nur im Ausland lebt und in D keinen Wohnsitz hat und z.B. mangels Einkünften keine Steuern zahlt. In Fallballspielen wäre das so:

I) Hugo lebt in Taipei mit Frau Fanny Low und Sohn Hannes-Ashton. Arbeitet bei Gobbletec in Taipei. Keine Meldung in D, keine Einkünfte in D (reden wir mal nicht über Minizinsen unter Freibetrag*). => kein Kindergeld.

II) Hannes ist wie Hugo, hat sich aber von Frau (räumlich) getrennt und lebt wieder in Hannover. Junior lebt mit Frau im herrlichen Taipei. => kein Kindergeld (denke ich, weil keine gemeinsame Wohnung mit Junior).

III) Ludigel ist wie Hugo, ist aber in D gemeldet (bewohnt die Wohnung auch zeitweilig) und wird eine Steuererklärung wegen Zinseinkünften ausfüllen. Schon die Meldung ODER die steuerpflicht müsste meiner derzeitigen Kenntnis nach für Kindergeld ausreichen.

Selbst wenn man meine Wohnsituation so interpretieren würde, dass mein Hauptwohnsitz Taiwan ist müsste Meldung in D und faktisches Bewohnen einer Wohnung zu einem Teil des Jahres immer noch reichen für die Kindergeld- und Steuerpflicht.

* mir unklar, reicht aber sicher nicht für unbeschr. Einkommenssteuerpflicht, die man für Kindergeld bräuchte

UPDATE: Ist endgültig abgelehnt, es bliebe nur der Klageweg. U.a. behauptet die Familienkasse mein Sohn sei nie nach Deutschland eingereist, weil er keine Steuernummer habe. Eingereist ist er schon, nur eben auch wieder ausgereist und nur bei der Einreise gibt es keine Steuernummer, sondern nur bei der Anmeldung/dauerhaftem Aufenthalt. Wer für ein Kind das im Ausland lebt deutsches Kindergeld erhält schreibt das freundlicherweise in den Kommentaren oder schickt mir eine Email an kontakt@globalforeigner.com. Ich meine allerdings keine Fälle, bei denen jemand vortäuscht, das Kind lebe in Deutschland wenn das nicht der Fall ist. Den Weg gehe ich natürlich nicht.


Freitag, Oktober 20, 2017

UPDATE: Taiwanische Theorien (Doppelte Staatsbürgerschaft, Kindergeld...)

Unlängst hatte meine Frau Kontakt in einem Forum zu einer Taiwanerin, die irgendwie mit Deutschland verbandelt ist. Ihre Theorien, welche Vorteile man hinsichtlich Kindergeld, Staatsbürgerschaft und Schulgeld erlangen könnte veranlassten mich zu neuerlicher Recherche. Hier Theorie und Tatsachen gegenübergestellt. Wer besseres weiß, ist natürlich aufgerufen, dass in den Kommentaren anzugeben, danke.

These 1: Man kann immer Kindergeld in Deutschland bekommen, auch wenn man dort gar nicht lebt.

Tatsachen laut meiner Recherche: Jein. Um in Deutschland Kindergeld für ein nicht in Deutschland wohnhaftes (nicht dort gemeldetes) Kind zu bekommen, muss das Kind meines Wissens nach im Ausland eine gemeinsame Wohnung mit den Eltern bewohnen und ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig sein ODER dort gemeldet sein ODER dort seinen Lebensmittelpunkt haben.

Da ich seit 2016 in Deutschland wieder gemeldet und ein paar Monate im Jahr dort bin und mit Junior und Frau sonst in Taiwan lebe, besteht also die Möglichkeit von Kindergeld, auch wenn ich mir nicht sicher bin. Ich hatte den Antrag ohnehin schon länger liegen und habe ihn nun mit wahrheitsgemäßen Angaben ausgefüllt. Gemeint ist hier nicht dem Amt vorzutäuschen, Junior würde in Deutschland leben. Auslandsdeutsche machen so etwas öfter mal, ich aber nicht.

These 2: Als Taiwaner(in) kann man immer auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, obwohl man die taiwanische behält.

Tatsachen laut meiner Recherche: Nein mit Tendenz zum Jein. Grundsätzlich verlangt die Bundesrepublik Deutschland von einem (etwa durch Heirat/Zuzug und langes Leben im Land) die deutsche Staatsbürgerschaft annehmenden Ausländer die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft. Auch wenn die Republik China alias Taiwan nicht offiziell diplomatisch anerkannt wird, ändert das nichts an diesem Umstand. Allerdings gibt es Fälle, wo die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist. Sowieso bei Nachkommen von Deutschen und Ausländern ab Geburt, siehe hier im Blog. Und abgesehen davon in Fällen, indem dem Ausländer (a) bei Aufgabe seiner alten Staatsbürgerschaft unzumutbare Nachteile drohen oder (b) der alte Staat nicht kooperativ ist und die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft verweigert oder bis (mindestens?) zwei Jahre hintertreibt. Ausdrücklich meint Fall (a) NICHT die normalen Nacheile einer Staatsbürgerschaftsaufgabe, etwa nicht mehr wählen zu können.

Ich denke nicht, dass (a) oder (b) auf Taiwan zutreffen. Man könnte aber sicher einen Fall konstruieren, bei dem die Beibehaltung der taiwanischen (R.O.C.) Staatsbürgerschaft erlaubt würde, etwa wenn ein patriotischer Vater der Tochter bei Aufgabe der Staatsbürgerschaft mit Enterbung drohen würde. Das ist von mir spekuliert.

UPDATE: Siehe Kommentare: Taiwan diskriminiert Ausländer bei einigen Regelungen, etwa der Beamtenrente (hier bekommen Ausländer nur geringe Einmalzahlung statt monatl. Rente). Das wäre dann sicher ein gravierender Nachteil, dass man auch die R.O.C. (Taiwan)-Staatsbürgerschaft behalten könnte.
Sollte der taiwanische Staat eigenen Staatsbürgern tatsächlich die R.O.C.-Staatsbürgerschaft automatisch zurückgeben, wenn sie diese zur Erlangung der deutschen oder einer anderen abgelegt haben (lt. Kommentaren ist das möglicherweise so), dann könnten sie auch nach deutschem Recht beide behalten. Nur wenn diese neu beantragt werden müsste ginge das nach deutschem Staatsbürgerschaftsrecht nicht. EDIT: Siehe Kommentare unten. Unklar ist, wie das Neubeantragen des taiwanischen Passes (i.S. des Papierdokuments) von Deutschland aus gesehen würde und ob es zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit führen könnte. Don't try this at home ohne rechtliche oder anderweitig kompetente Beratung!

These 3: Der deutsche Staats erstattet das (horrende) Schulgeld für die deutschen Auslandsschulen.

Tatsachen laut meiner Recherche: Absolut nicht. Wer da einen Kniff kennt, teilt ihn mir bitte mit und bereitet sich auf ein Geschenkpaket von Ludigel per Post vor.


UPDATE: Kindergeldantrag abgelehnt mit der (ungefähren) Begründung ich würde weder in Deutschland Wohnsitz haben (falsch, bin seit Dez. 2016 amtl. gemeldet) oder steuerpflichtig sein (falsch denke ich, denn meine Bank geht jedenfalls davon aus dass ich mit Meldeadresse in Deutschland auch steuerpflichtig bin, ich ebenfalls). Werde also später Einspruch erheben und Meldebescheinigung und (die noch zu holende) Steuerkarte beilegen.

UPDATE 2: Siehe Fallbeispiele hier im neuen Artikel: http://osttellerrand.blogspot.tw/2017/11/kindergeld.html