Dieses Blog durchsuchen

Posts mit dem Label geburtsanzeige werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label geburtsanzeige werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, September 11, 2012

Wie man Nachwuchs bei Deutscher Vetretung anmeldet

Auf Anfrage hier das rohe Posting meiner Notizen, die ich zur Geburtsanmeldung und Passbeantragung gemacht habe (in Taipei, das Deutsche Institut erledigt das):


First step is the birth declaration.
This will give child German birth certificate.
German passport is next step after that.

For birth declaration we need:


- Taiwan household register excerpt for child (official copy)

Important: in the column "English name" it should say:

(Namen geändert)
Chen, Wing-Wang (Klaus Meier)


- Birth declaration of hospital

- Passport of parents
- Household register excerpt for parents OR alternatively marriage certificate (one is enough)
- Birth certificate of parents (for mother this is household register excerpt, my copy needs stamp by local German Family register aka Standesamt)



Den Pass haben wir gleich mit beantragt und nach drei Monaten bekommen. Auf die deutsche Geburtsurkunde warten wir noch heute, die soll jetzt 1 Jahr lang dauern.

Die Passbeantragung brauchte das Ausfüllen von zwei oder drei weiteren Formularen aber (denke ich) keine weiteren Unterlagen.

Näheres hier bei Deutschen Institut:

  http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/04-Service/Konsularischer__Service/Seite__Geburtsanzeige.html

Geht alles reibungslos und Filius bekommt dann von den Taiwanern den Pass der R.O.C/Taiwan und von Deutschland den deutschen.

Wir haben englische Unterlagen verwenden dürfen. Frau musste ihre Unterlagen von einem "Gerichtsnotar" beglaubigen und Abstempeln lassen,
Das Deutsche Institut empfiehlt eine Legalisierung der taiwanischen Unterlagen, um Probleme mit deutschen Standesämtern (Berlin I  i.d.R.) zu vermeiden, hatten wir gemacht, kostet etwas extra. Siehe auch Weblink.

Zitat: 




Ob für die taiwanischen Urkunden eine Legalisation erforderlich ist, entscheidet das zuständige Standesamt. Da in der Regel  die deutschen Standesämter auf einer Legalisation bestehen, rät das Deutsche Institut deshalb zur Legalisation der  taiwanischen Urkunden bei Abgabe der Geburtsanzeige im Deutschen Institut, um Rückfragen durch das Standesamt etc. zu vermeiden.
  


Chinesische Dokumente sollte man nicht verwenden, sonst muss man (beglaubigt?) übersetzen:

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich allen fremdsprachigen – außer englischsprachigen - Urkunden und Dokumenten mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.