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Freitag, Februar 10, 2017

Don Ludigel (ohne Esel und Lanze) und die Krankenkasse (Update)

Superschlau sind die Beratungsseiten-Autoren im Internet. Man ist aus vorher gesetzlich versicherter Auslandsrückkehrer sofort wieder in der gesetzlichen Krankenkasse. Wie es in der Praxis geht, sieht man unten (ich war im Feb. 2004 zu letzt gesetzl. krankenversicherter Angestellter in Deutschland).

1. Versuch: 08.02.: Da die Tage meine offizielle Beschäftigung in Taiwan abläuft, habe ich schon mal bei der AOK vorbei geschaut um mich anzumelden. Da bin ich allerdings in meiner Zeit in Deutschland zu Gunsten einer nicht mehr existierenden offenen BKK ausgetreten. Die freundliche Dame am Schalter der AOK Hannover am Bahnhofsplatz erklärt mir aber, ich könne so nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung. "Es sieht schlecht aus mit der gesetzlichen Krankenkasse für Sie." Ich müsse mich privat versichern. Sie wies auch auf die Krankeversicherungspflicht hin. Nun, ich denke, das würde 1000 Euro im Monat kosten mit meinen 50 jugendhaften Lenzen, die ich auf die Zeitwaage bringe. Und ich will natürlich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Dame sagte noch, wenn ich mich arbeitslos melde, käme ich aber rein in die gesetzliche Krankenversicherung.


2. Versuch: 10.02 bei der Arbeitsagentur in meinem Heimatort. Die sehr nette Dame sagte mir, ich würde als Auslandsrückkehrer keine Leistungen der Arbeitsagentur bekommen. Das wusste ich soweit, denn wenn man 2 Jahre nicht in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt man kein Arbeitslosengeld I. Sie schlug mir Arbeitslosengeld II vor, aber wir waren uns beide einig, dass das wegen Privatvermögen aussichtslos ist. Was ich nicht wusste: Im Gegensatz zu den Infos auf den einschlägigen Auslandsrückkehrer-Beratungsseiten im Internet zahlt die Arbeitsagentur auch KEINE KRANKENKASSEN-BEITRÄGE für mich. Wieder der Hinweis auf private Versicherung (brrrrrr). Die Dame erklärte, sie sei natürlich keine Krankenkassenexpertin aber sie würde denken, ich könne mich freiwillig krankenversichern. Das stünde allerdings im Widerspruch zu meiner Kenntnis der Rechtslage, dass ich als vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befindlich eine Krankenversicherungspflicht habe. Kann man gleichzeitg eine Pflicht zur Versicherung haben und sich dann FREIWILLIG versichern? Ist eigentlich ein Widerspruch. So weit ich weiß kommt die freiwillige Versicherung nur für Freiberufler etc. in Frage. Oder gibt es so etwas: sich unfreiwillig (weil pflichtgemäß) freiwllig versichern zu müssen? Das wäre ein herrlicher Schildbürgerstreich, den sich der deutsche Gesetzgeber da erlaubt hat. Schmunzelnd vor Vergnügen mache ich mich jetzt gleich zur AOK Hannover auf und habe schon im Kopf, dass eine nette ehemalige Mitspielerin meiner alten Fantasy-Rollenspielgruppe mittlerweile ihr Jurastudium fertig hat und über eine eigene Anwaltspraxis auch für Sozialrecht verfügt.
Kampfwürfel wieder raus, diesmal heißt das Monster GKV und schlägt vielleicht sogar einen geflügelten Basiliken an Fürchterlichkeit.

Eigentlich gibt es die Regel, dass einen die letzte gesetzliche Krankenversicherung wieder nehmen muss bzw. deren Rechtsnachfolger. Aber das gilt nur bis zu 5 Jahre, sagte die Dame bei der Arbeitsagentur. Da bin ich auch drüber über die Frist. Noch schwieriger würde es -allerdings laut Internet- mit 55 Jahren Alter - da gibt es wieder irgendeine Grenze, dass einen die GKV da nicht  mehr nehmen muss. Fallstricke hat der Gesetzgeber da viele für usn Auslandsrückkehrer. Ein weiterer wenig bekannter Fallstrick ist, dass man, wenn man mit Vorerkrankung zurück in die GKV wollte, die Krankenkasse die Behandlung der Vorerkrankung verweigern kann. Weil das als "Missbrauch der GKV" gilt, weil man quasi nur zum Behandlungszweck in die deutsche GKV zurück wollte. Eine Krankheit liegt bei mir aber erfreulicherweise nicht vor.

Oder ich melde gleich, dass ich erfolgreich freiwillig pflichtversichert bin. Bis zum Update.

Ach, wie einfach war es da in Taiwan mit der National Health Insurance.

 3. Versuch 10.02. bei AOK Zentrale in Hannover. Wieder bin ich sehr freundlich über die Krankenversicherungspflicht belehrt worden, aber gleichzeitig wieder abgelehnt worden. Freundlich, aber bestimmt. Es ist wohl so wie bei Homer Simpson, wenn der ein riesiges Wohnmobil kaufen will. Auf dem Bildschirm geht die rote Warnlampe und Sirene an, so wie man "Auslandsrückkehrer" sagt. Die denken bestimmt, man hat Krätze, Lepra, Krebs und 100 Viren in sich. Dabei hat mich der Leprakranke in dem düsteren Fussgängerüberweg in Hyderabad nur einmal am Arm angefasst, ich schwöre es. Trotzdem war das Gespräch mit dem grünen Krankenversicherungswesen (gemeint ist die AOK mit Farbe Grün, nicht die nette Dame dort) sehr informativ, denn die Dame meinte, es gebe KEINE 5-Jahresregel, nach der ich als Auslandsrückkehrer abgelehnt werden könnte selbst von meiner letzten Krankenkasse. Und die letzte Krankenkasse bei mir war offenbar doch nicht die AOK wie ich dachte sondern die Sancura BKK aus Darmstadt und ergo muss ich mich an deren Rechtsnachfolgerin wenden. Das ist die DAK; die die Sancura über mehrere Zwischenschritte verschluckt hat. Und die darf sich wohl auf meine Mitgliedschaft freuen, sofern ich nicht doch zwischenzeitlich genervt wieder nach Taiwan abhaue. Aber Vorsicht, wenn ich einmal 55 bin, geht es wohl gar nicht mehr zurück in GKV Deutschlands, weil mich dann angeblich - laut Internetseiten - selbst meine letzte gesetzliche Kasse ablehnen kann.

Meine Mutter meinte scherzhaft, ich könne ja Asyl beantragen, um in die GKV zu kommen. Auch keine schlechte Idee. Alternativ muss ich mich vielleicht attraktiver machen. Etwa mit Schweißband joggend in die Geschäftsstelle der KV laufen, während des Gesprächs auf den Herzschrittzähler (nicht -macher) am Handgelenk gucken und laut ausrufen: "schon wieder Bestwerte: Wow!) und dann die Dame bitten etwas schneller zu machen, "weil mein Tennispartner schon wartet". Dann noch unschuldig fragen, ob sie die Webseitenadresse kennt um sich zum olympischen Zehnkampf anzumelden. Dann klappt es auch mit der AOK. Die ja angeblich jeden nimmt.

Komischer Effekt: Immer wieder über die deutsche Krankenverischerungspflicht belehrt zu werden, gleichzeitig aber die Ablehnung zu bekommen. "Es herrscht Trinkpflicht", sagte der Beduine zum Verdurstenden in der Wüste. Und stieg aufs Kamel und ritt fort.

Und langsam brauche ich die Ablehnungen mal schriftlich, diese mündlichen sind bequem für die AOK, aber wenig hilfreich für mich.

Also auf zur DAK. Hat die nicht Schwerter und Schild als Kassensymbol, jedenfalls früher mal? Da kommt man bestimmt nicht so einfach rein....

4. Versuch DAK: Die DAK scheint mich zu nehmen, sie müssen wohl, weil eben Rechtsnachfolger meiner letzten gesetzlichen KV in Deutschland.
Interessant: Es gibt wirklich eine Altersgrenze von 55 Jahren. Wer davor nicht in der gesetzlichen KV in Deutschland ist und dann zurück will, kommt nicht mehr zurück! Jedenfalls nicht wenn die Lücke hinreichend groß ist wie bei mir. Auslandsrückkehrer sollten sich also bis spätestens zum 54. Lebensjahr deutlich vor dem 55. Geburtstag wieder in Deutschland bei einer gesetzlichen KV anmelden (bei ihrer letzten bzw, dem Rechtsnachfolger), damit sie im GKV-System bleiben. Der nette Herr von der DAK hat sogar das Vorgehen abgenickt, sich in Deutschland wieder anzumelden und dann zu versichern, selbst wenn man dann weiter im Ausland arbeitet.
Wer mit 55 ohne entsprechende Vorversicherungszeit zurück kommt, dem bleibt nur die private KV.


Zusammenfassung
 
Folgende Firsten haben Auswanderer oder Rückkehrer zu beachten:

2 Jahre: Wer zwei Jahre keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält bei Rückkehr keine finanziellen Leistungen vom Arbeitsamt. Weder Arbeitslosengeld noch Krankenversicherungsbeitrag. Und irgendwie "automatisch gesetzlich krankenversichert" ist man sowieso nicht (liest man immer wieder auf Ratgeberseiten).

55 Lebensjahre: Wer 55 ist und vorher gesetzlich krankenversichert war (evtl. darf kurze Ausfallzeit sein?) kommt trotzdem nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurück. Also unbedingt mit 54 bereits bei der GKV wieder anmelden!

Und goldene Regel: Die einzige GKV die einen arbeitslosen Auslandsrückkehrer aufnimmt ist die letzte GKV oder der Rechtsnachfolger.


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da sind glaube ich beim Arbeitsamt ein paar Begriffe durcheinander gekommen: Erstens gibt es mittlerweile eine Pflicht in Deutschland sich zu krankenversichern. Ohne geht nicht. Andererseits gibt es für nichtselbständige bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) die Pflicht in der GKV versichert zu sein, die dürfen nicht in de PKV.

Wenn man nicht unter dieser Einkommensgrenze liegt, kann man sich wahlweise "freiwillig" in der GKV oder in der PKV versichern, aber eine von beiden muss man haben. In dem Fall bezieht sich "freiwillig" auf die Mitgliedschaft in der GKV, nicht auf die allgemeine Pflicht sich zu krankenversichern.

Soweit klar?

Zur der Rückkehr in die GKV (ich bin hier aber nur Laie) ist es m.E. so, dass man vorher mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein muss, damit dich die GKV als Arbeitslosen wieder aufnimmt. Allerdings muss diese Pflichtversicherung nicht in Deutschland gewesen sein, es kann auch im Ausland gewesen sein, es muss aber eine PFLICHTversicherung gewesen sein. Im EU Ausland geht das mittlerweile über ein entsprechendes Formular, was deine Vorversicherung ausstellt. Inwiefern die Regelung auf Taiwan umlegbar ist, weiß ich aber nicht. Sprich doch mal mit der taiwanesischen Vertretung in Berlin, vielleicht wissen die etwas zum Thema.

Ansonsten musst du dich auch nicht bei deinem letzten Versicherer anmelden, du kannst die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Vielleicht findest du bei einem anderen Versicherer einen anderen Vertreter, der eine andere Rechtsaufassung hat.

Anonym hat gesagt…


Mit der Krankenkasse klappt es am besten, wenn Du Dich irgendwo wieder anstellen lässt. Dann müssen die Dich nehmen, zumindest bei mir hat es 2 Jahren ohne Probleme geklappt. Ich hatte schon damit gerechnet einen Anwalt nehmen zu müssen aber die TK hatte keine Probleme gemacht (und das ein Jahr vor der endgültigen Altersgrenze)

Anderseits,wenn ich die Gesetzeslage richtig kenne, müssen die Dich auch nehmen wenn Du vorher gesetzlich versichert warst bevor Du Deutschland verlassen hast.

Viel Glück

Karl

Anonym hat gesagt…

Hi
Erinnert mich als ich 1999 nach 8 Jahren Afrika und Türkei zurück kam.
Hat sich nicht viel geändert.
Gruß Frank

Anonym hat gesagt…

In der ersten Antwort ist es ja hinreichend erklärt, wer (noch) keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, aber Vermögen über dem, was einen ALG2 Bezug ermöglichen würde, muss sich versichern, entweder privat oder als "freiwilliges" Mitglied der GKV zu Mindestbeiträgen von um die 150 € plus Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung.
Eine Freundin von mir hat eine sogenannte Anwartsmitgliedschaft bezahlt, als sie 2 Jahre weg war, um nahtlos zurück zu können, ob das heute noch möglich ist, weiß ich nicht.

"Ludigel" hat gesagt…

Am besten liest man nur die Zusammenfassung, ich werde das wohl noch mal editieren.