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Donnerstag, November 11, 2010

Falschinformation über Taiwan: (K)Ein Deutscher hingerichtet (Update)

Erstaunlich, welchen Unsinn man über Taiwan immer findet, vielleicht hat ja mal wieder jemand Thailand und Taiwan verwechselt (Update: auch nicht, da gab es auch keine "passende" Hinrichtung, siehe BELEG unten):

http://www.auswandererforum.de/showthread.php?t=691

Laut dem Spezialisten in dem Forum wurde 2005 ein Deutscher in Taiwan hingerichtet, der angeblich 18kg Drogen dabei gehabt hatte. Das ist falsch. Richtig ist, dass in Taiwan die Todesstrafe für Drogenschmuggel existiert und in der Praxis bei Schmuggel von harten Drogen (und vermutlich auch großer Mengen weicher Drogen) lebenslängliche Haft droht, was i.d.R. heißt, dass man mehr als 20 Jahre in völlig überfüllten Taiwangefängnissen im Duft der zahllosen Mitgefangenen ausharren muss, bis man endlich nach Deutschland überstellt wird.

Hier mein letzter Artikel zu dem Thema, der auch auf frühere verweist: LINK

Eine Hinrichtung an einem Deutschen im Jahre 2005 o.ä. wäre weder mir noch den Angehörigen eines Deutschen, den ich hier im Gefängnis besucht habe (LINK) entgangen, das ist blanke Erfindung. Auch kein anderer westlicher Ausländer wurde seit ich hier bin hingerichtet, wie in dem Forum oben behauptet.

Trotzdem soll man sich an den Ratschlag halten von Drogen hier die Finger zu lassen, auch Jointraucher haben sich schnell für mehrere Jahre in einem Gefängnis hier wiedergefunden und auch längst vergessene Minimaldosen an weichen Drogen, die von der Polizei in einer längst vergessenen Schachtel gefunden wurden, haben schon für ein paar Monate Rehab-Gefängnis gereicht.

Jetzt klinge ich wie ein verdammter Drogenexperte, ich habe allerdings mit Computern zu tun und weder Zeit noch Lust mich mit Betäubungsmitteln zu beschäftigen.



BELEG: Die "Initiative gegen Todesstrafe" nennt (Stand August 2010) in den letzten 20 Jahren nur*** 2 Hinrichtungen an Deutschen, beide in den USA: http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/nc/aktuelles/nachrichten/details/article/zum-tode-verurteilte-deutsche-staatsangehoerige.html?cHash=4ef67d1b60&print=1

Es handelt sich um das folgende Dokument, Zitat: (Antwort der Bundesregierung   auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten VolkerBeck (Köln), TomKoenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   – Drucksache 17/2761 –, 26.08.2010)

*** "nur" in dem Sinne, dass keine außerhalb der USA dabei sind


No Germans were harmed during the making of this blog.


Update: Dank an die Klarstellung in den Kommentaren, wie das Strafmaß bei geringen Mengen von im Lande besessenen weichen Drogen aussieht: "für <= 10g Haschisch: 4...6 Monate. Je nach Richter."

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Lu Er Fu:
Nochmals die aktuellen Werte für <= 10g Haschisch: 4...6 Monate. Je nach Richter.

"Ludigel" hat gesagt…

Ah ha, na dat geht ja noch.

Anonym hat gesagt…

Lu Er Fu:
Natürlich nur für Ersttäter. Keine Grenze nach oben bei Mehrfach(ver)käufern.
Kam mir aber auch ziemlich wenig vor, wenn ich da Singapur im Verglich dazuziehe.
Übrigens, das TW-Recht soll sich stark an der deutschen Rechtssprechung orientieren. Das dürfte daran liegen daß Heidelberg, Göttingen, München usw. so viele TW-Studenten ausgebildet hatten. (Habe ich mir sagen lassen)