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Dienstag, September 11, 2012

Wie man Nachwuchs bei Deutscher Vetretung anmeldet

Auf Anfrage hier das rohe Posting meiner Notizen, die ich zur Geburtsanmeldung und Passbeantragung gemacht habe (in Taipei, das Deutsche Institut erledigt das):


First step is the birth declaration.
This will give child German birth certificate.
German passport is next step after that.

For birth declaration we need:


- Taiwan household register excerpt for child (official copy)

Important: in the column "English name" it should say:

(Namen geändert)
Chen, Wing-Wang (Klaus Meier)


- Birth declaration of hospital

- Passport of parents
- Household register excerpt for parents OR alternatively marriage certificate (one is enough)
- Birth certificate of parents (for mother this is household register excerpt, my copy needs stamp by local German Family register aka Standesamt)



Den Pass haben wir gleich mit beantragt und nach drei Monaten bekommen. Auf die deutsche Geburtsurkunde warten wir noch heute, die soll jetzt 1 Jahr lang dauern.

Die Passbeantragung brauchte das Ausfüllen von zwei oder drei weiteren Formularen aber (denke ich) keine weiteren Unterlagen.

Näheres hier bei Deutschen Institut:

  http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/04-Service/Konsularischer__Service/Seite__Geburtsanzeige.html

Geht alles reibungslos und Filius bekommt dann von den Taiwanern den Pass der R.O.C/Taiwan und von Deutschland den deutschen.

Wir haben englische Unterlagen verwenden dürfen. Frau musste ihre Unterlagen von einem "Gerichtsnotar" beglaubigen und Abstempeln lassen,
Das Deutsche Institut empfiehlt eine Legalisierung der taiwanischen Unterlagen, um Probleme mit deutschen Standesämtern (Berlin I  i.d.R.) zu vermeiden, hatten wir gemacht, kostet etwas extra. Siehe auch Weblink.

Zitat: 




Ob für die taiwanischen Urkunden eine Legalisation erforderlich ist, entscheidet das zuständige Standesamt. Da in der Regel  die deutschen Standesämter auf einer Legalisation bestehen, rät das Deutsche Institut deshalb zur Legalisation der  taiwanischen Urkunden bei Abgabe der Geburtsanzeige im Deutschen Institut, um Rückfragen durch das Standesamt etc. zu vermeiden.
  


Chinesische Dokumente sollte man nicht verwenden, sonst muss man (beglaubigt?) übersetzen:

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich allen fremdsprachigen – außer englischsprachigen - Urkunden und Dokumenten mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.
 


6 Kommentare:

Maru hat gesagt…

Wow, vielen Dank fuer den ausfuehrlichen Blogeintrag zu diesem Thema!

Also doch Legalisierung...und Wartezeit 1 Jahr?!? Oh, liebes Deutschland~

Naja, dann werden wir den Pass auch gleich mit beantragen, wenn man schon mal da ist.

Schade, dass man um die Legalisierung wohl eher doch nicht drumherum kommt. Waere ja auch zu schoen und einfach.

Karl hat gesagt…


Deutsche Behörden: Ich hatte mal eine Diskussion um ein Haushaltsregister in Englisch.

Behörde: Das muss beglaubigt übersetzt werden
Ich: Was soll denn übersetzt werden? City = Wohnort, Street = Straße, Name = Name? Der Inhalt bleibt ja wohl gleich. Der Name, Straße und Wohnort wird ja nicht übersetzt .
Behörde: Oh... Moment ich frage mal nach
....
Behörde: Ausnahmsweise werden wird den Englischen Auszug anerkennen.

Manchmal lohnt es sich einfach nachzufragen.

Anonym hat gesagt…

Lu Er Fu:
Den deutschen Paß gibt es vom deutschen Institut bei meinem 2. erst nach Vorliegen einer Beurkundung der Geburt von meinem Heimatstandesamt. Und dieses will den Haushaltsregisterauszug auf deutsch in beglaubigter Form (70Euro). Z. Info: Ich bin noch in Dt. gemeldet...deshalb.
Beim 1. Sprößling hatte ich de Geburtsurkunde 'schon' nach 11 Monaten, den Paß nach 6 Wochen. Aber da Berlin überlastet ist müssen das nun die Heimatstandesämter machen. (15 Euro pro Ausfertigung, national und international). Meine Frau musste die Geburtsurkunde am Flughafen vorzeigen, da sie alleine mit Junior zurückflog. Wg. Kindesentführung usw...
Und das obwohl ein deutscher un Tw-Paß vorlag, in dem beides mal die deutschen Namen eingetragen sind. Das DI ist da etwas unkomlizierter. Englisch reicht denen auf den Formularen. Eigentlich sollte man meinen, wenn das DI die legalisierten Dokumente akzeptiert, dass das auch die deutschen sollten. DI sollte ja einem kleinen Standesamt 'überlegen' sein. Aber man bekommt gleich eine Liste mit bevorzugten Übersetzern. Da wird bestimmt auch ein kleiner Obolus (Obulus?) fließen.

"Ludigel" hat gesagt…

Fur die kleine Bambini tue ich doch alles, Seniore.

Maru hat gesagt…

Vielen Dank fuer die ganzen Beitraege/Erfahrungswerte!

Macht die Entscheidung wesentlich leichter. Hoffen wir, dass das mit den Englischen Dokumenten klappen wird.

Eigentlich hatte ich mich ja aus Deutschland abgemeldet, aber in meinen Unterlagen kann ich die Abmeldebestaetigung nicht finden. Muss ich wohl nochmal nachhaken...

"Ludigel" hat gesagt…

War in Deutschland abgemeldet. Habe aber keine Abmeldebescheinigung gebraucht (99%ig sicher).