Update (wegen Nachfrage): Mein alter Artikel zur erhöhten Ausländerbesteuerung (http://bobhonest.blogspot.com/2008/12/anti-foreigner-taxation-in-taiwan.html) enthält einen Link auf ein Regierungs-PDF, das allerdings keine Rückzahlung im nächsten Steuerjahr erwähnt. Allerdings ergibt sie sich implizit, wenn man bedenkt, dass man bei über 183 Tagen zum "Resident" wird und für diese gelten eben 6% Steuern wie für Einheimische.
Wer bei diesem Artikel einschläft, sollte rhythmische Bewegungen machen...
Soweit so unklar die Regelung, versteht kaum ein Lohnbuchhalter oder Finanzbeamter, mich interessiert es eh nicht, ich kriege mein Gehalt Brutto und Frau versteuert einmal im Jahr - und das obwohl ich einfacher Angestellter bin (na ja, so einfach auch nicht, immerhin ist ja meine Nase länger als bei den anderen hier).Das meine ich aber gar nicht mit Steuerwahnsinn, interessant wird es, wenn man versucht, als freier Berater zu arbeiten und dann einem taiwanesichen Unternehmen eine Rechnung über erbrachte Beratungsleistungen schreiben will. Das geht nämlich gar nicht, sagen hier alle, weil eine Rechnung nur von einer Firma geschrieben werden kann. Ergo braucht man eine Umsatzsteuernummer, um eine Rechnung schreiben zu können, aber Ausländer können sowieso schlecht hier Firmen gründen und wer will sich schon immer die Mühe machen, nur für eine gelegentliche Beratertätigkeit.
Diese Abbildung ist aus medizinischen Gründen erforderlich, damit die Leser nicht mit dem Kopf auf die Tischplatte knallen. Ich bitte um Verständnis.
Für Ausländer gibt es also nur zwei Möglichkeiten. Sie können eine Rechnung mit einer ausländischen Adresse schreiben und manche denken sich da Fantasiefirmen aus, weil viele Taiwanesen die Rechnung immer von Firmen haben wollen. Heimatadresse und Heimatkonto gehen aber durchaus. Und das, wo man doch in Taiwan steuerpflichtig ist und nicht daheim! Ich würde das auch nie machen, schließlich will ich für die bescheidenen Zahlungen in Taiwan keine hohen deutschen Steuern zahlen müssen!
Oder man macht es eben wie die Taiwanesen. Die suchen sich dann einen Bekannten, der ein möglichst kompatibles Unternehmen hat und der schreibt dann eine Rechnung für eine von seinem Unternehmen nie erbrachte Leistung oder Lieferung, behält einen Obelus ein und gibt den Rechnungsbetrag dann an den Berater weiter, versteuert aber Ordnungsgemäß. Man zahlt also korrekt Steuern, aber unter falschem Namen! Taiwahnsinn pur!
So lässt ein Berater für IT-Technik dann vielleicht Rechnungen von einem Schraubenhersteller verschicken, die eine Lieferung von Schrauben statt der Beratung in Rechnung stellen oder eben Beratungsleistungen für ... äh... Schrauben. Idiotischer geht es nicht mehr.
Aufregend war das jetzt nur für die Steuerberater unter uns. Aber die müssen halt auch mal was haben, die Jungs. Gottseidank bin ich ja fest angestellt, da hat man nicht diesen Unsinn.
P.S.: Bei Backwarenherstellern bin ich bislang immer zurück geschreckt. "Beratung für Backwaren". Backwahn. Bagwan?
8 Kommentare:
Das ist mal sehr interessant, ich bin grade auf der Recherche nach diesem Problem..
Man bekommt also die zuviel gezahlten 14% gutgeschrieben?
Weisst du wo man die dazu passenden Regelungen finden kann? Muss das mit meiner Personalabteilung mal durchgehen..
Du erhaelst die zu viel gezahlten 14% im Rahmen eines Steuerjahresausgleichs im nächsten Jahr zurück, wohl nur auf Antrag resp. über die Steuererklärung. Ich kenne nur die Endlosdiskussion auf Forumosa.com dazu, werde mal gucken, ob ich irgendwo einen Verweis auf die Regelung finde.
Jonathan, siehe Update im Blogartikel.
Vielen Dank für deinen Hinweis.. Werd mich mal einlesen..
Hab das mit dem "Resident" noch nicht so verstanden, quatsch da mal mit der Personaltussi hier..
Gruß, Jonathan
In der im alten Beitrag verlinkten Forumosadiskussion haben sie es so erklärt:
Steuerrechtlich galt man früher nach den ersten 183 Tagen immer als Resident, vorher nicht. Als Nichtresident zahlt man 20%, anschließend 6%.
Seit der Änderung fängt der Zähler (der zählt, wieviele Tage man im Lande ist) mit jedem 01. Januar wieder bei 0 an.
Das heißt im 2. Jahr am 01.01. bist Du wieder Nichtresident und hast theoretisch wieder 20%.
Nach 183 Tagen bist Du dann wieder Resident. Daher kriegst Du die Nachzahlung für die zu viel gezahlte Steuer.
Mit dem ARC-Status als immigrationsrechtlicher Resident hat das aber nichts zu tun.
Trotzdem fassen alle Finanzbeamte das unterschiedlich auf. Manche denken ARC heißt auch steuerrechtlich resident, was ja nett ist.
Andere verstehen das mit dem Zähler auf 0 nicht und bleiben bei der verbraucherfreundlichen alten Regelung.
Letztlich liegt es auch am Unternehmen, ob es dem Ausländer im 2. Jahr vertraut, seine Steuererklärung vor Rückkehr in die Heimat korrekt zu machen im letzten Jahr oder ob sie vorsichtshalber 20% für die ersten 183 Tage in jedem Jahr einbehalten.
Wenn sie die Regelung überhaupt verstehen...
;-)
Ich zahle keine Steuern, nehme dafür aber Drogen.
Ich scheine da leider was missverstanden zu haben..
Ich bin im August angekommen, das heisst 2010 bin ich weniger als 183 Tage da.
Die zusätzlichen 14% für 5 Monate sehe ich also nie wieder..
Erst nächstes Jahr hab ich im Fall das ich länger als der 02. Juli bleibe, die Chance, nur den normalen Steuersatz zu zahlen..
Mies.. Das macht grade den Unterschied zwischen am Monatsende sparen zu müssen und sich auch mal was leisten können aus..
Ups, ja, das ist in der Tat eine unschöne Situation. Wer also spät im Jahr kommt, zahlt mehr Steuern!
Ist mir noch gar nicht aufgefallen.
Das ist äußerst unschön.
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