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Freitag, Oktober 20, 2017

UPDATE: Taiwanische Theorien (Doppelte Staatsbürgerschaft, Kindergeld...)

Unlängst hatte meine Frau Kontakt in einem Forum zu einer Taiwanerin, die irgendwie mit Deutschland verbandelt ist. Ihre Theorien, welche Vorteile man hinsichtlich Kindergeld, Staatsbürgerschaft und Schulgeld erlangen könnte veranlassten mich zu neuerlicher Recherche. Hier Theorie und Tatsachen gegenübergestellt. Wer besseres weiß, ist natürlich aufgerufen, dass in den Kommentaren anzugeben, danke.

These 1: Man kann immer Kindergeld in Deutschland bekommen, auch wenn man dort gar nicht lebt.

Tatsachen laut meiner Recherche: Jein. Um in Deutschland Kindergeld für ein nicht in Deutschland wohnhaftes (nicht dort gemeldetes) Kind zu bekommen, muss das Kind meines Wissens nach im Ausland eine gemeinsame Wohnung mit den Eltern bewohnen und ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig sein ODER dort gemeldet sein ODER dort seinen Lebensmittelpunkt haben.

Da ich seit 2016 in Deutschland wieder gemeldet und ein paar Monate im Jahr dort bin und mit Junior und Frau sonst in Taiwan lebe, besteht also die Möglichkeit von Kindergeld, auch wenn ich mir nicht sicher bin. Ich hatte den Antrag ohnehin schon länger liegen und habe ihn nun mit wahrheitsgemäßen Angaben ausgefüllt. Gemeint ist hier nicht dem Amt vorzutäuschen, Junior würde in Deutschland leben. Auslandsdeutsche machen so etwas öfter mal, ich aber nicht.

These 2: Als Taiwaner(in) kann man immer auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, obwohl man die taiwanische behält.

Tatsachen laut meiner Recherche: Nein mit Tendenz zum Jein. Grundsätzlich verlangt die Bundesrepublik Deutschland von einem (etwa durch Heirat/Zuzug und langes Leben im Land) die deutsche Staatsbürgerschaft annehmenden Ausländer die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft. Auch wenn die Republik China alias Taiwan nicht offiziell diplomatisch anerkannt wird, ändert das nichts an diesem Umstand. Allerdings gibt es Fälle, wo die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist. Sowieso bei Nachkommen von Deutschen und Ausländern ab Geburt, siehe hier im Blog. Und abgesehen davon in Fällen, indem dem Ausländer (a) bei Aufgabe seiner alten Staatsbürgerschaft unzumutbare Nachteile drohen oder (b) der alte Staat nicht kooperativ ist und die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft verweigert oder bis (mindestens?) zwei Jahre hintertreibt. Ausdrücklich meint Fall (a) NICHT die normalen Nacheile einer Staatsbürgerschaftsaufgabe, etwa nicht mehr wählen zu können.

Ich denke nicht, dass (a) oder (b) auf Taiwan zutreffen. Man könnte aber sicher einen Fall konstruieren, bei dem die Beibehaltung der taiwanischen (R.O.C.) Staatsbürgerschaft erlaubt würde, etwa wenn ein patriotischer Vater der Tochter bei Aufgabe der Staatsbürgerschaft mit Enterbung drohen würde. Das ist von mir spekuliert.

UPDATE: Siehe Kommentare: Taiwan diskriminiert Ausländer bei einigen Regelungen, etwa der Beamtenrente (hier bekommen Ausländer nur geringe Einmalzahlung statt monatl. Rente). Das wäre dann sicher ein gravierender Nachteil, dass man auch die R.O.C. (Taiwan)-Staatsbürgerschaft behalten könnte.
Sollte der taiwanische Staat eigenen Staatsbürgern tatsächlich die R.O.C.-Staatsbürgerschaft automatisch zurückgeben, wenn sie diese zur Erlangung der deutschen oder einer anderen abgelegt haben (lt. Kommentaren ist das möglicherweise so), dann könnten sie auch nach deutschem Recht beide behalten. Nur wenn diese neu beantragt werden müsste ginge das nach deutschem Staatsbürgerschaftsrecht nicht. EDIT: Siehe Kommentare unten. Unklar ist, wie das Neubeantragen des taiwanischen Passes (i.S. des Papierdokuments) von Deutschland aus gesehen würde und ob es zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit führen könnte. Don't try this at home ohne rechtliche oder anderweitig kompetente Beratung!

These 3: Der deutsche Staats erstattet das (horrende) Schulgeld für die deutschen Auslandsschulen.

Tatsachen laut meiner Recherche: Absolut nicht. Wer da einen Kniff kennt, teilt ihn mir bitte mit und bereitet sich auf ein Geschenkpaket von Ludigel per Post vor.


UPDATE: Kindergeldantrag abgelehnt mit der (ungefähren) Begründung ich würde weder in Deutschland Wohnsitz haben (falsch, bin seit Dez. 2016 amtl. gemeldet) oder steuerpflichtig sein (falsch denke ich, denn meine Bank geht jedenfalls davon aus dass ich mit Meldeadresse in Deutschland auch steuerpflichtig bin, ich ebenfalls). Werde also später Einspruch erheben und Meldebescheinigung und (die noch zu holende) Steuerkarte beilegen.

UPDATE 2: Siehe Fallbeispiele hier im neuen Artikel: http://osttellerrand.blogspot.tw/2017/11/kindergeld.html

10 Kommentare:

Martin hat gesagt…

Hi Ludigel,
"...und ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig sein ODER dort gemeldet sein ODER dort seinen Lebensmittelpunkt haben."

Wenn ich die rechtliche Situation richtig verstehe, ist es typischerweise so, dass aus dem Lebensmittelpunkt typischerweise die Steuerpflicht gefolgert wird. Lohnt es sich das DE KG, wenn Du in DE steuerpflichtig wirst??? Falls nein, muss der Antrag so sein, dass DE als Lebensmittelpunkt anerkannt wird und Du trotzdem auf keinen Fall steuerpflichtig wirst. Korrekt? Wie groß ist das finanzielle Risiko, wenn das schief geht? Wirst Du das ohne professionelle Beratung anzugehen?

Viele Grüße
Martin

Martin hat gesagt…

These 2
Welche konkreten Nachteile drohen dem Junior, wenn er auf die TW Nationalität verzichtet?
Habe vor vielen Jahren mal gelesen (kann also jetzt anders sein), dass Deutsche die australische Staatsbürgerschaft annehmen können ohne die DE zu verlieren, wenn sie eine Tätigkeit für den AU Staat antreten wollen. Der AU Staat stellt nur AU Bürger ein, daher ist die Annahme der AU Staatsbürgerschaft die Voraussetzung eine derartige Stelle anzutreten. In einem solchen "Härtefall" soll DE davon abgesehen haben, die Aufgabe der DE Staatsbürgerschaft zu verlangen. Daher wäre mein Gedanke: welche unzumutbaren Härten drohen dem Junior in TW ohne TW Nationalität? Ist der Zugang zu Hochschulen für In- und Ausländer gleich? Usw...
Viele Grüße
Martin

Martin hat gesagt…

These 3:
Hmmm, und wenn Du einen Job bei der "Botschaft" antrittst?
Als normaler Arbeitnehmer wäre wohl eine Entsendung die Voraussetzung...
Viele Grüße
Martin

Doppelpass hat gesagt…

Jaja, das gibt es immer so Taiwanesen mit Deutschlandbezug, die vorgeben ganz tolle Experten zu sein.
Die haben aber keine Ahnung vom deutschen Staatsangehörigkeitsrecht und erzählen allerhand Unsinn. Solche "Experten" sind im Internet die Pest und nerven einfach. 2 Semester Austausch in Deutschland und schon spielen die sich als Fachleute auf. Dabei führen die mit ihrem Germanistikstudium in Taiwan oft ganz elendige Existenzen mit niedrigem Einkommen in der Serviceindustrie und haben keinerlei realistische Chance jemals langfristig in Deutschland zu leben. Die können ja auch nix außer schwätzen und von ihren 2 Semestern in Deutschland zehren.

Aber mal ernsthaft: das taiwanesische Rentensystem, Erbrecht, und Regelungen bezüglich des Grundbesitzes diskriminieren in bestimmten Konstellationen Ausländer und vormalige Bürger der ROC. Hier können schnell erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen, die eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit seitens der Einbürgerungsbehörde in Deutschland rechtfertigen. Natürlich hat das nichts mit dem Geschwätz irgendwelcher "Taiwaner mit Deutschlandbezug" zu tun. Und auch viele Auslandsdeutsche verbreiten geistigen Müll zu diesem Thema in Foren und auf Facebook. Am besten einfach ignorieren, seine eigenen Angelegenheiten vorteilhaft im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten regeln, und dann einfach das Scheitern dieser Versager aus der Ferne genießen ;-)

Anonym hat gesagt…

Luo Er Fu: Ich musste Kindergeld zurückzahlen. Meiner Madame Ihr Vater war todkrank, und sie flog samt Junior zurück nach Taiwan. Ich 'vergaß' beide abzumelden und kassierte weiterhin Kindergeld. Das Einwohnermeldeamt kam mir dann auf die Schliche. Die Familienkasse war böse, aber nur so lange bis sie die Kohle hatten. Da Du ein 'schon länger hier Lebender' bist/warst, wirst Du leider Pech haben. Wärst Du Osmane oder ein Nafri sähe die Sache anders aus. Dann könntest Du die ganze Familie über die deutsch gesetzlich Krankenkasse laufen lassen und auch Kindergeld beziehen. (ICH hab' sie nicht gewählt).
Zur Staatsangehörigkeit: Gemäß Madame wird es TW NIEE zulassen, dass man keinen TW Pass hat. D.h., einen TW-Pass z.B in Dt. abgeben und man bekommt trotzdem einen neuen TW-Pass in TW. Man braucht nicht mal zu lügen.
War beim Führerschein genauso. Den deutschen Führerschein bekam Madame nur, wenn der TW-FS abgegeben wird. Zurück in TW wurde umgehend (innerhalb 30 Minuten)ein neuer ausgestellt. Am längsten hat das Warten auf das Passfoto gedauert. Aber das wird heute wahrscheinlich digital gemacht.

"Ludigel" hat gesagt…

Interessant: Wie Doppelpass sagt, ist die Diskriminierung von Ausländern bei bestimmten Regelungen also ein Grund für D die Doppelstaatsangehörigkeit hinzunehmen. Bsp.weise wird ja Beamtenrente in TW in vollem Umfang nur für Staatsbürger der ROC/Taiwan gezahlt!
Wenn die Taiwaner automatisch die ROC-Staatsbürgerschaft nachwerfen nach Aufgabe, dann wäre das auch mit deutschem Staatsbürgerschaftsrecht vereinbar. Nur extra beantragen dürfte man sie wohl nicht.
Ansonsten habe ich im KiG - Antrag extra auf meinen gewöhnlichen Aufenthalt TWN (3/4 vom Jahr) hingewiesen und das Junior nicht in D gemeldet ist. Ich denke auch eher sie lehnen ihn ab, deswegen liegt er schon so lange auf Halde. Gucken wir mal, ich aktualisiere dann.
Ja, Frau fragt auch immer wieso sie/wir so viel Papierkram in D brauchen, wenn so viele Ausländer einfach reinmarschieren können und alles gratis kriegen. "Die sind unsere Zukunft und alles Fachkräfte" belehre ich sie dann. Sieht man ja an dem Toten, der vorm Asylsuchendenheim vermoderte im Gras. Vermutlich hat da ein Biologe die Kompostierung im Feldversuch ausprobiert. So genug davon, Maas (Heiko) halten, sonst...

Anonym hat gesagt…

Meine Taiwanfrau hat für die deutsche Staatsbürgerschaft 2000 den Taiwanpass in Deutschland auf dem Amt abgeben bzw. entwerten lassen müssen. Das deutsche Amt hat dann glaube ich diese Abmeldung an das Taiwan Büro in Bonn weitergeleitet oder sie musste sogar eine Ausbürgerungsbescheinigung vom Taiwan Büro vorlegen. So genau weiß ich das nicht mehr.

Umso größer die Überraschung, dass wir bei einem Taiwan Besuch 2014 feststellen mussten, dass die Behörden ihre Taiwan Staatsangehörigkeit gar nicht storniert hatten, sondern sie immer noch offiziell Bürgerin Taiwans war. Lediglich der Wohnsitz war im Ausland gemeldet, so wie vorher auch. Hat das Taiwan Büro Bonn da was verschlampt oder ist das eine stillschweigende Regel der Taiwan Behörden?

Kompliziert: Wenn man als Taiwaner mit dem deutschen Pass einreist, ist man während des Aufenthalts bei allen Taiwan Behörden ein Ausländer und kann keine Anträge bzgl. Taiwan Pass wie ein Inländer stellen. Dazu muss man erst wieder ausreisen und mit speziellen "Ich habe meinen Taiwan Pass verloren"-Formularen wieder einreisen. Dann ist man während des Aufenthalts Taiwaner.

Die deutschen Behörden sollten davon allerdings tunlichst nichts erfahren, sonst ist die deutsche Staatsangehörigkeit sofort weg. Es wird dann schwierig zu erklären, wie man wieder an einen Taiwan Pass gekommen ist.

Alle Angaben ohne Gewähr, weil schon ein paar Jahre alt...

"Ludigel" hat gesagt…

Sehr interessant. Die Frage ob die Neubeantragung des (Papierdokuments) Passes bei automatisch wieder zuerkannter oder nicht aberkannter Taiwan-Staatsbürgerschaft schon einen aktiven Schritt zur Rückerlangung der alten Staatsbürgerschaft darstellt (der zur Aberkennung der deutschen führen würde) kann wohl nur ein Jurist beantworten.

"Ludigel" hat gesagt…

Martin: (bislang überlesen): Wenn Junior ein Kind aus Doppelehe TWN/D ist, dann kann er ja immer beide Staatsbürgerschaften haben und muss NICHT auswählen. Die Auswahlregelung gilt nur für Ausländer, die in D naturalisiert werden!
Für einen Doppelstaatler wie auch unseren Junior auf seine R.O.C./TWN-Staatsbürgerschaft zu verzichten würde wohl wenig Sinn machen. Es sei denn beim Thema Militärdienst, aber wenn Taiwan weiter seine Exbürger als R.O.C.ler (Taiwaner) führt (wie 2x in den Kommentaren steht), hilft das auch nicht.

Xinxi hat gesagt…

Was Schulgeld angeht: Rede mal mit deiner lokalen katholischen Schule (einschließlich Kindergarten). Die Leute hier in Kaohsiung waren sehr entgegendkommend, als ich ihnen gesagt habe, dass wir uns die (kürzlich erhöhten) Schulgebühren nicht leisten können, aber der Kleine sonst nirgends eine Chance hätte, "lebendige katholische Tradition" zu erfahren. Von wegen: Wenn ihr einen guten Eindruck macht, konvertiert der Kleine ja vielleicht. Also nicht flunkern, sondern einfach offen sagen, was man finanziell stemmen kann. Und siehe da: Die Catholica hat uns direkt 50% Schuldgeld erlassen. (Zumindest für zwei Halbjahre.) Das war wirklich beeindruckend nett. (Wäre der Nachlass noch größer ausgefallen, wäre ich wohl aus lauter Dankbarkeit gleich selbst konvertiert. Das ist mir erspart geblieben.)

Grüße und Wünsche aus der Harbor Capital!